Elektro-Altgeräte-Entsorgung


Am 24.03.2005 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten.
Dieses dient der Umsetzung der beiden EG-Richtlinien:
  • 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-Richtlinie) und
  • 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie).

Es geht hierbei um die fachgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.

RoHS-Richtlinie

Gemäß der RoHS Richtlinie dürfen bestimmte Stoffe ab dem 01.07.2006 in elektrischen Geräten und elektronischen Geräten nicht mehr eingesetzt werden.
Hierbei handelt es sich um die folgenden Stoffe: Blei, Cadmium, Chrom, Quecksilber, PBB und PBDE. Die Schadstofffreiheit muss nicht extra auf dem Produkt angegeben sein.
Wir haben intensiv mit unseren Herstellern und Vorlieferanten zusammen gearbeitet, sodass alle Produkte seit dem 01.07.2006 gemäß der RoHS-Richtlinie umgestellt sind.
Bitte beachten Sie: Der Fachhandel darf weiterhin auch nicht schadstofffreie (nicht RoHS-konforme) Produkte, die er vor dem 01.07.2006 bezogen hat, verkaufen. Für die Entsorgung von Altbatterien ist der EB-Elektrogroßhandel bei der GRS registriert.
Hier lautet unsere Reg.-Nummer : 10410685
Aus diesem Grund darf der Fachhandel bedenkenlos die Altbatterien kostenlos für die Endkunden entsorgen (Grüne Behälter anfordern, diese werden dann kostenlos abgeholt).